Für welche Anwendungsbereiche muss gehärtetes Glas verwendet werden?

In den folgenden elf Umgebungen muss Sicherheitsglas verwendet werden:
1. Geneigte Montagefenster, verschiedene Decken (einschließlich Oberlichter, Oberlichter) und abgehängte Decken. Wenn die Höhe des Dachglases über dem Boden mehr als 5 Meter beträgt, muss gehärtetes Verbundglas verwendet werden, und die Dicke der Verbundfolie sollte nicht weniger als 0,76 mm betragen.
2. Sightseeing-Aufzüge und ihre Außenanlagen.

3. Bodenplatten, die Fußgängern standhalten.

4. Außenfenster von Gebäuden mit sieben oder mehr Stockwerken. Wenn es sich um Hohlglas handelt, muss Sicherheitshohlglas verwendet werden; wenn es sich um Doppelschichtglas handelt, sind grundsätzlich beide Seiten gehärtetes Glas; Schiebefenster (Glasfläche weniger als 1,5 Quadratmeter) benötigen kein Sicherheitsglas.

5. Fensterglas mit einer Fläche von mehr als 1,5 Quadratmetern oder raumhohe Fenster, bei denen die Unterkante des Glases weniger als 500 mm von der Dekorationsoberfläche entfernt ist; unabhängig von der Anzahl der Stockwerke und der Höhe muss das Glas, das diesem Artikel entspricht, Sicherheitsglas sein. Rahmenlose Glastüren müssen unabhängig von der Größe der Fläche gehärtetes Glas mit einer Dicke von mindestens 10 mm verwenden.
6. Vollglas-Vorhangfassaden sind Glasvorhangfassaden, die aus Glasrippen und Glasplatten bestehen und bei denen kein gehärtetes Glas verwendet werden muss. Bei häufig verwendeten Glasvorhangfassaden mit Metallrahmen (einschließlich punktförmiger Glasvorhangfassaden) muss Sicherheitsglas verwendet werden.
7. Beobachtungsfenster und Beobachtungslöcher von Aquarien und Schwimmbädern; für Unterwasserglas sollte gehärtetes Verbundglas verwendet werden.
8. Eingänge, Foyers und andere Teile öffentlicher Gebäude. Wenn die Eingangsfoyers im Erdgeschoss von Wohneinheiten durch Glastrennwände umschlossen sind, muss für alle Glasflächen Sicherheitsglas verwendet werden.

9. Innentrennwände, Badezimmerabtrennungen und -schirme. Bei Fensterbänken, die niedriger sind als die angegebenen Anforderungen (weniger als 0,8 m bei öffentlichen Gebäuden und weniger als 0,9 m bei Wohngebäuden), ist kein Geländer erforderlich, wenn an der Unterseite des Fensters ein festes Fenster mit einer Höhe entsprechend dem Geländer angebracht ist und als Schutzmaßnahme Fensterrahmen darum herum vorhanden sind und das Glas Verbundglas mit einer Dicke von mindestens 6+6 mm ist. Wenn die Höhe weniger als 0,9 m beträgt und es sich um ein zu öffnendes Fenster handelt, muss ein Geländer angebracht werden. Balkonschiebetüren in Wohngebäuden mit einer Glasfläche von weniger als 1,5 Quadratmetern benötigen kein Sicherheitsglas.
10. Für Geländer von Treppen, Balkonen, Bahnsteigkorridoren und Atrien; für Glasgeländer, die keine horizontalen Lasten tragen, wird die Verwendung von gehärtetem Verbundglas empfohlen. Wenn das Glas rundherum befestigt werden kann und nur zur Abgrenzung verwendet wird, wird eine Dicke von 6+6 mm empfohlen. Für Glasgeländer, die horizontale Lasten tragen, sollte gehärtetes Verbundglas mit einer Dicke von mindestens 12 mm verwendet werden, wenn sich das Glas in einer Gebäudehöhe von 5 m oder mehr befindet (die spezifische Dicke sollte anhand von Schub, Spannweite usw. bestimmt werden).
11. Für andere Teile, die anfällig für Kollisionen und Stöße sind und Verletzungen verursachen können, muss gehärtetes Verbundglas für Glasmarkisen, Glasläden usw. verwendet werden. Die empfohlene Dicke von Glasmarkisen in normalen Spezifikationen beträgt 12 (oben) + 8 (unten) mm, und die Dicke von Glasläden beträgt 6+6 mm.

 

Bei der Auswahl des Glases sollten die maximal zulässige Fläche und Dicke sowie das Verhältnis zwischen den Typen beachtet werden. Aktuelle Baustatikexperten haben die Windlasten bei verschiedenen Höhen von mehrstöckigen Gebäuden und Hochhäusern berechnet, sodass gehärtetes Glas ohne Bedenken verwendet werden kann.

 

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